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Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Definitionen

1.1 Für die Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden "Verkaufsbedingungen" genannt) gelten die folgenden Definitionen
von Kunde: der Käufer der Produkte von Mixtron s.r.l;
Produkte: die von Mixtron s.r.l. hergestellten und montierten Waren;
Bestellung(en): jedes Angebot zum Kauf von Produkten, das der Kunde an Mixtron s.r.l. richtet
Auftragsbestätigung: jede schriftliche Bestätigung, die Mixtron s.r.l. dem Kunden zur Annahme des Auftrags übermittelt
Verkauf(e): jeder Kaufvertrag, der zwischen Mixtron s.r.l. und dem Kunden abgeschlossen wird, nachdem der Kunde die schriftliche Annahme der Bestellung durch Mixtron s.r.l. erhalten hat.

2. Objekt

2.1 Für alle Verkäufe gelten ausschließlich die vorliegenden Verkaufsbedingungen. Von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von Mixtron s.r.l. schriftlich anerkannt werden.

2.2 Mixtron s.r.l. behält sich das Recht vor, die Verkaufsbedingungen zu ändern, wobei diese Änderungen für alle Verkäufe gelten, die ab dem dreißigsten Tag nach Bekanntgabe der neuen Bedingungen an den Kunden abgeschlossen werden.

3. Bestellung und Vertragsabschluss

3.1 Der Kunde muss der Mixtron s.r.l. Spezifische Bestellungen, die die Beschreibung der Produkte, die benötigte Menge, den Preis und die gewünschten Lieferbedingungen enthalten.

3.2 Der Verkauf gilt als abgeschlossen: (i) wenn der Kunde von Mixtron s.r.l. eine Auftragsbestätigung erhält, die den Bedingungen der Bestellung entspricht, (ii) oder, wenn der Kunde von Mixtron s.r.l. eine Auftragsbestätigung erhält, die von der Bestellung abweichende Bedingungen enthält, nach drei Werktagen ab dem Datum des Erhalts der Auftragsbestätigung mit abweichenden Bedingungen, ohne dass Mixtron s.r.l. innerhalb dieser Frist einen schriftlichen Widerspruch des Kunden erhält.

3.3. Am Ende der Auftragsbestätigung befindet sich ein Verweis auf die Unternehmenswebsite von Mixtron s.r.l., wo der Kunde ein Exemplar der vorliegenden Verkaufsbedingungen einsehen und herunterladen kann, die als vom Kunden vollständig akzeptiert gelten, wenn Mixtron s.r.l. nicht innerhalb von 3 Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung eine gegenteilige schriftliche Mitteilung erhält.

3.4 Von Mixtron s.r.l. ordnungsgemäß angenommene Bestellungen können vom Kunden nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Mixtron s.r.l. widerrufen werden. Wenn Mixtron s.r.l. den Widerruf der Bestellung akzeptiert, behält sich Mixtron s.r.l. das Recht vor, dem Kunden die durch den Widerruf entstandenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

3.5 Aufträge, die über Vertreter, Mitarbeiter und Vermittler eingehen, werden immer als "vorbehaltlich der Genehmigung durch Mixtron s.r.l." verstanden.

4. Änderungen der Produkte

4.1 Mixtron s.r.l. behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Produkten zu genehmigen, vorausgesetzt, dass diese Änderungen die ursprüngliche Verwendung und Funktionalität nicht beeinträchtigen.

5. Preise und Zahlung

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise.

5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Werk, ohne Mehrwertsteuer und ohne Rabatte. Die Preise verstehen sich ohne Verpackungs-, Versand- und Transportkosten von Mixtron s.r.l. zum Kunden. Diese Kosten gehen gesondert zu Lasten des Kunden.

5.3 Mixtron s.r.l. behält sich das Recht vor, die akzeptierten Preise ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn sich die Bau- oder Rohstoffkosten außerhalb ihres Einflussbereichs ändern. In allen anderen Fällen wird die Preisänderung dem Kunden mitgeteilt und tritt für alle bei Mixtron s.r.l. eingegangenen und/oder bestätigten Bestellungen in Kraft, deren Lieferfristen mehr als drei Monate nach dem Datum der Mitteilung der Änderungen an den Kunden ablaufen.

5.4 Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, stellt Mixtron s.r.l. nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Auftragsannahme oder der Lieferung der Produkte Rechnungen aus.

5.5 Die Zahlungen gelten nur dann als freigegeben, wenn sie gemäß den in der Auftragsbestätigung und der Rechnung angegebenen Bedingungen und Fristen erfolgen.

5.6 Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Mixtron s.r.l. berechtigt, Verzugszinsen im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 231/02 zu erheben.

5.7 Im Falle eines Zahlungsaufschubs kann Mixtron s.r.l., wenn auch nur eine einzige Rate des Preises nicht rechtzeitig gezahlt wird, sofort den gesamten vereinbarten Preis verlangen (ungeachtet der in Art. 1186 des italienischen Zivilgesetzbuches genannten Bedingungen) oder den Vertrag als nicht erfüllt betrachten; im letzteren Fall kann Mixtron s.r.l. alle als Schadensersatz erhaltenen Beträge einbehalten und die Rückgabe der gelieferten Ware auf Kosten des Kunden verlangen.

5.8 Die Zahlungen dürfen unter keinen Umständen ausgesetzt oder verzögert werden.

6. Lieferbedingungen

6.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden die Produkte ab Werk (EXW) in den Räumlichkeiten von Mixtron s.r.l. verkauft.
Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Auf Wunsch sorgt Mixtron s.r.l. für den Transport der Produkte auf dem am besten geeigneten Weg, wenn dieser nicht vom Kunden vorgegeben wird; auch in diesem Fall gehen die Kosten und Risiken jedoch zu Lasten des Kunden.

6.2 Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen sind indikativ und nicht wesentlich im Sinne von Artikel 1457 des italienischen Zivilgesetzbuches und beinhalten in jedem Fall keine Transportzeiten. In jedem Fall wird Mixtron s.r.l. alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um diese Fristen einzuhalten.

6.3 Mixtron s.r.l. kann nicht für Verspätungen oder Nichtlieferungen verantwortlich gemacht werden, die auf Umstände zurückzuführen sind, auf die Mixtron s.r.l. keinen Einfluss hat, einschließlich aber nicht beschränkt auf
i) Verzögerungen oder Ungenauigkeiten seitens des Kunden bei der Übermittlung der für die Lieferung erforderlichen Daten an Mixtron s.r.l.
ii) Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen
iii) Probleme bei der Produktions- oder Auftragsplanung;
iv) Verspätungen seitens des Versenders.
Bei Vorliegen der vorgenannten Umstände kann der Kunde keine Vertragsstrafen oder andere Rechte aus Verzug geltend machen.

6.4 Die Lieferung der Produkte kann ausgesetzt werden, wenn Mixtron s.r.l. der Ansicht ist, dass die finanziellen Verhältnisse des Kunden und/oder die Höhe seiner Schulden eine offensichtliche Gefahr für die Erfüllung des Preises darstellen.

6.5 Der Kunde ist in jedem Fall mit Teillieferungen einverstanden.

7. Nichtkonformität

7.1 Jede Nichtübereinstimmung der an den Kunden gelieferten Produkte mit der in der Bestellung angegebenen Art und Menge muss Mixtron s.r.l. innerhalb von 5 Tagen ab dem Lieferdatum schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Beanstandung nicht innerhalb der vorgenannten Frist mitgeteilt, werden die gelieferten Produkte als mit den vom Kunden bestellten übereinstimmend betrachtet.

8. Garantie und Reparatur der Produkte

8.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, garantiert Mixtron s.r.l., dass die Produkte für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Kunden frei von Material-, Verarbeitungs- und Montagefehlern sind. Im Falle des Verkaufs einzelner Komponenten der Produkte, die vom Kunden zusammengebaut werden sollen, erstreckt sich die Garantie ausschließlich auf diese Komponenten und nicht auch auf die aus dem Zusammenbau resultierenden Produkte.

8.2 Die Garantie gilt nicht in Bezug auf
i) auf Produkte, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben
ii) auf Teile des Produkts, die einem normalen Verschleiß und einer Verschlechterung infolge der Verwendung des Produkts unterliegen
(iii) Schäden am Produkt, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: (a) Unfall, Missbrauch, Fehlgebrauch, Naturkatastrophen oder persönliche Unfälle, (b) Nichteinhaltung der Installationsanweisungen in der mit dem Produkt gelieferten Bedienungs- und Wartungsanleitung, (c) Nachlässigkeit und Mangel an angemessener oder zumutbarer Wartung durch den Kunden, (d) unsachgemäß durchgeführte Reparaturen oder unsachgemäß installierte Komponenten, (e) Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen oder Zubehör, die nicht den von Mixtron s.r.l. angegebenen Spezifikationen entsprechen (f) die Verwendung von Bauteilen, die nicht von Mixtron s.r.l. geliefert oder hergestellt wurden;
(iv) ästhetische Mängel in Bezug auf die Oberfläche und/oder das Finish und/oder die Lackierung oder das Aussehen des Produkts, die zum Zeitpunkt der Lieferung desselben offensichtlich oder vorhanden waren.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, Mixtron s.r.l. oder einen autorisierten Händler schriftlich über das Vorhandensein von Fehlern oder Mängeln innerhalb von 8 (acht) Tagen nach deren Entdeckung zu informieren.
Unter der Voraussetzung, dass die Reklamation des Kunden unter die Garantie fällt und innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen gemeldet wird, verpflichtet sich Mixtron s.r.l., nach eigenem Ermessen jedes Produkt oder die Teile davon, die Mängel oder Fehler aufweisen, zu ersetzen/reparieren oder den Rechnungswert zu erstatten.

8.4 Die Rücksendung eines jeden Produkts muss zuvor von Mixtron s.r.l. durch die Erteilung einer Genehmigungsnummer - RMA (Return Material Authorization) - akzeptiert werden, die deutlich sichtbar auf der Außenseite der Verpackung des Produkts angebracht sein muss. Das in diesem Art. 8.4 und im nachfolgenden Art. 8.9 angegebene Verfahren ist auch bei Rücksendungen von Produkten aus irgendeinem Grund oder außerhalb der Garantiezeit einzuhalten.
Die Erteilung einer Genehmigungsnummer stellt in keinem Fall eine Anerkennung der Reklamation dar, die immer der Beurteilung durch das autorisierte Personal von Mixtron s.r.l. unterliegt. Die versendeten Produkte müssen am Sitz von Mixtron s.r.l. oder an einem anderen Ort, den Mixtron s.r.l. von Zeit zu Zeit angibt, auf Kosten des Kunden in Empfang genommen werden; Sendungen auf Kosten des Empfängers werden nicht angenommen. Das Produkt muss sicher verpackt sein, um Beschädigungen während des Transports zu vermeiden, und es muss von einem Schreiben begleitet sein, das folgende Angaben enthält (a) Seriennummer oder Code des Produkts und/oder der Komponente, (b) detaillierte Beschreibung des aufgetretenen Problems, einschließlich einer chronologischen Beschreibung der Eingriffe, (c) Systemdiagramm und Konstruktions- und/oder Maßangaben der betreffenden Komponenten, (d) Angaben zur Art und zum Zyklus der Arbeiten, (e) geschätzte Nutzungsdauer des Produkts, (f) Name, Absenderadresse und schriftliche Genehmigung zur Rücksendung des reparierten oder ausgetauschten Produkts.

8.5 In jedem Fall kann der Kunde keine Gewährleistungsrechte gegenüber Mixtron s.r.l. geltend machen, wenn der Preis der Produkte nicht gemäß den vereinbarten Bedingungen bezahlt wurde, auch wenn sich die Nichtzahlung auf andere Produkte bezieht als die, für die der Kunde die Gewährleistung geltend machen will.

8.6 Die Haftung von Mixtron s.r.l. ist strikt auf die oben genannten Verpflichtungen beschränkt, und Mixtron s.r.l. haftet gegenüber dem Kunden in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, wie z.B. Verluste, die sich aus der Untätigkeit des Kunden oder aus entgangenem Gewinn ergeben.

8.7 Diese Garantie wird nur dem Erstkäufer des Produkts gewährt und ihre Rechte sind nicht auf Dritte übertragbar, es sei denn, es wurde mit Mixtron s.r.l. etwas anderes vereinbart.

8.8 Die oben genannte Garantie ist die einzige und ausschließliche Referenz für den Kunden in Bezug auf die Produkte, daher ist jede andere Garantie jeglicher Art, ob ausdrücklich oder stillschweigend, aus Handelsbräuchen, Gesetzen oder anderweitig abgeleitet, ausgeschlossen.

8.9 Die Produkte, die vom Kunden, der Niederlassung oder dem Händler - gemäß den in Art. 8.4 festgelegten Modalitäten - zur Reparatur oder Überprüfung an Mixtron s.r.l. zurückgeschickt werden, werden einer angemessenen Prüfung unterzogen, um die zu ergreifenden Maßnahmen zu bestimmen und einen entsprechenden Kostenvoranschlag zu erstellen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird zusammen mit dem Kostenvoranschlag dem Kunden, der Filiale oder dem Händler schriftlich per Fax oder E-Mail mitgeteilt, um die Genehmigung zur Durchführung der Maßnahmen zu erhalten; sollte Mixtron s.r.l. jedoch innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Versand der Mitteilung keine schriftliche Antwort des Empfängers erhalten, werden die Produkte - in demselben Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt ihrer Rücksendung befanden - unfrei an den Kunden, die Filiale oder den Händler zurückgeschickt.

9. Patente

9.1 Mixtron s.r.l. haftet nicht für Kosten oder Schäden, die dem Kunden infolge einer Klage oder eines Verfahrens gegen den Kunden entstehen, die auf der Behauptung beruhen, dass (i) die Verwendung eines unter diesen Bedingungen gelieferten Produkts oder eines Teils davon in Kombination mit nicht von Mixtron s.r.l. gelieferten Produkten oder (ii) ein Herstellungs- oder sonstiges Verfahren, für das ein unter diesen Bedingungen geliefertes Produkt oder ein Teil davon verwendet wird, eine direkte oder indirekte Verletzung eines Patents darstellt.

10. Das Warenzeichen

10.1 Der Kunde stellt Mixtron s.r.l. von allen Kosten oder Verlusten frei, die durch die Verletzung eines Patents oder Warenzeichens entstehen, weil Mixtron s.r.l. sein Design an die Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden angepasst hat.

11. Vertraulichkeit - Gewerbliches Eigentum

11.1 Die Parteien verpflichten sich, absolute Vertraulichkeit zu wahren und keine Informationen vertraulicher Art an Dritte weiterzugeben, die sie in irgendeiner Form erhalten haben oder die ihnen im Rahmen und zur Ausführung des Vertrags bekannt geworden sind, wie z.B. technische, kommerzielle oder betriebliche Informationen, Zeichnungen, Unterlagen, Modelle, Korrespondenz, Geheimnisse. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei erfolgen.

11.2 Die Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren, wobei sie auch die Verantwortung für die Einhaltung dieser Verpflichtung durch ihre eigenen Angestellten und Mitarbeiter übernehmen, und verpflichten sich, nach Beendigung des Vertrages alle Unterlagen jeglicher Art, die zum Zeitpunkt der Übergabe als "vertraulich" qualifiziert waren, auch ohne ausdrückliche Aufforderung und ohne Zurückbehaltung einer Kopie an die andere Partei zurückzugeben.

11.3 Es wird davon ausgegangen, dass Mixtron s.r.l. alle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an den Produkten, die Teil der Lieferung sind, einschließlich der Technik und des Know-hows, behält und dass deren Nutzung dem Käufer nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrags gestattet ist.

11.4 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die in diesem Artikel 11 vorgesehenen Verpflichtungen zwischen den Parteien auch nach Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, gültig und verbindlich bleiben.

12. Einhaltung der Handelsbestimmungen

12.1 Der Kunde erklärt, dass er alle auf die von Mixtron s.r.l. gelieferten Produkte anwendbaren Handelsgesetze und -vorschriften, einschließlich der supranationalen Gesetze und Vorschriften, einhält.

12.2 Der Kunde erkennt an, dass einige Produkte von Mixtron s.r.l. Export- oder Importkontrollbeschränkungen unterliegen können, und garantiert, dass er Produkte von Mixtron s.r.l., die Export- oder Importkontrollbeschränkungen unterliegen, nicht ohne die erforderliche Lizenz oder sonstige Genehmigung exportieren, reexportieren oder transferieren wird. Mixtron s.r.l. haftet nicht für die Nichtlieferung eines Produkts, wenn es nicht möglich ist, eine erforderliche Ausfuhr- oder Einfuhrlizenz oder -genehmigung zu erhalten oder aufrechtzuerhalten.

12.3 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er kein Produkt von Mixtron s.r.l. direkt oder indirekt unter Verletzung von Wirtschaftssanktionen und Handelsembargos verkaufen, exportieren, reexportieren oder verwenden wird.

12.4 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er keine "Restricted Party" ist (definiert als eine Partei, die auf der United States Consolidated Screening List, der European Union Consolidated List of Persons, Groups, and Entities Subject to EU Financial Sanctions, der United Kingdom Sanctions List oder einer anderen anwendbaren Restricted Parties List aufgeführt ist) und dass er sich nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer der Parteien auf einer der oben genannten Listen befindet.

12.5 Der Kunde garantiert, dass er sich weder direkt noch indirekt an einer Transaktion mit den Produkten von Mixtron s.r.l. beteiligen wird, die gegen die Beschränkungen für Personen und Einrichtungen auf einer der oben genannten Listen oder einer anderen anwendbaren Liste mit eingeschränkten Parteien verstößt.

12.6 Der Kunde garantiert, dass er sich im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte von Mixtron s.r.l. weder direkt noch indirekt an Finanztransaktionen beteiligen wird, die gegen die Beschränkungen für sanktionierte Kreditgeber verstoßen.

12.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bestimmungen dieser Trade-Compliance-Klausel von wesentlicher Bedeutung sind und dass die Verletzung einer Zusicherung oder Garantie Mixtron s.r.l. zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien berechtigt.

12.8 Im Falle eines Verstoßes gegen die Artikel 12.1 bis 12.7 und gegen die geltenden Exportkontrollvorschriften durch den Käufer und/oder seine Bevollmächtigten wird davon ausgegangen, dass Mixtron s.r.l. von jeglicher Haftung freigestellt wird und dass der Käufer Mixtron s.r.l. von allen nachteiligen Folgen, die ihm entstehen können, freistellt.

13. Ausdrückliche Kündigungsklausel

13.1 Mixtron s.r.l. hat das Recht, gemäß und im Sinne von Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches den Einzelverkauf jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen, wenn die in Artikel 5 (Preise und Zahlungen) genannten Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

14. Gerichtsstand

14.1 Der vorliegende Vertrag wurde unter Bezugnahme auf das italienische Recht verfasst; alle Streitigkeiten werden nach den Grundsätzen des italienischen Rechts entschieden, auch in Abweichung von internationalen Übereinkommen.

14.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung und Auslegung der vorliegenden Verkaufsbedingungen ergeben, ist ausschließlich das Gericht von Reggio Emilia zuständig.

15. Text und Form

15.1 Die offizielle Sprache ist die italienische Sprache: im Falle von Auslegungskonflikten wird auf den Text in italienischer Sprache Bezug genommen.